Angehörigenentlastung

Unter bestimmten Bedingungen können auch Angehörige, die z.B. ihre Eltern pflegen, bei uns arbeiten. Sie werden Teil unseres Teams und für Ihre Leistungen finanziell entschädigt.

 

Was für Bedingungen müssen erfüllt sein?

Damit Pflegeleistungen über die Krankenkasse abgerechnet werden können, müssen Sie mindestens über einen Pflegehelferinnen-Grundkurs des Schweizerischen Roten Kreuz verfügen.
 

Kontaktperson

Daniel Spiess

Homepage

www.senevita.ch

Angehörigenentlastung
Senevita Casa
Waldeggstrasse 10
6430 Schwyz

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041 811 10 30

schwyz@senevita.ch

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