Caritas Care

Angehörige, die Familienmitglieder pflegen, werden für ihre Arbeit entschädigt und professionell begleitet. Voraussetzung für eine Anstellung und Entschädigung sind, dass Tätigkeiten der Grundpflege geleistet werden. Diese müssen ärztlich verordnet werden und können anschliessend über die Krankenkasse der Person, die gepflegt wird abgerechnet werden. Pflegende Angehörige führen die Grundpflege gemäss Vereinbarung aus und nehmen an Qualitätsmassnahmen teil. Die Pflege wird täglich dokumentiert und die Pfelgeleistungen werden erfasst.

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