Individuelle Finanzhilfe

Mit der Individuellen Finanzhilfe (IF) unterstützen wir Menschen im AHV-Alter in finanziellen Notlagen. Die Individuelle Finanzhilfe kann in Ergänzung zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (z.B. AHV, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung) und zu weiteren finanziellen Unterstützungen (z. B. private Versicherungen) beantragt werden. Unsere Sozialberaterinnen und Sozialberater stellen in Ihrem Auftrag entsprechende Anträge und informieren Sie gerne darüber, ob Sie die Kriterien für ein Gesuch erfüllen.

 

Handelt es sich bei der Unterstützung um regelmässige, wiederkehrende Zahlungen?

Nein. Der Zweck der Unterstützung beschränkt sich auf die Milderung oder Behebung einer konkreten, vorübergehenden finanziellen Notlage. Es besteht kein Rechtsanspruch.
 

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Individuelle Finanzhilfe
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